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Baufinanzierung

Endlich ist es geschafft. Genug Eigenkapital wurde im Laufe der Zeit angespart, der Bausparvertrag ist bald fällig und das Grundstück für das zukünftige Eigenheim ist auch schon ausgemacht. Dann ist es an der Zeit, sich Gedanken über die restliche Baufinanzierung zu machen und einen genauen Kassensturz vorzunehmen. Das eine Gerüst ist der Bausparvertrag, der nach sieben Jahren – mit einer Ansparphase von sechs Jahren und einer Ruhephase von einem Jahr – ausgezahlt wird.

Das zweite Gerüst ist das sonstige Eigenkapital, zum Beispiel aus einer fällig gewordenen Kapitallebensversicherung oder aus anderen Festgeldanlagen. Das dritte Gerüst der erfolgreichen Baufinanzierung ist ein Kredit zum Hausbau. Und genau hier, bei dem Hausbaukredit fangen die Fragen an. Die wichtigste davon: Wie lang sollte die Laufzeit des Kredites sein? Dies ist abhängig von der Höhe des Darlehens, von der Höhe des effektiven Jahreszinses und von der Höhe der Raten. Sind nur kleinere Raten von zum Beispiel 200,- Euro im Monat möglich, dauert die Rückzahlung natürlich wesentlich länger, als wen ich Raten in Höhe von 400,- Euro pro Monat bezahlen kann.

Dennoch sollte man sich hierbei nicht übernehmen. Die Raten für die Baufinanzierung sollten auf keinen Fall von dem abgeknapst werden, was man zum täglichen Leben braucht. Sonst ist die Verschuldung bereits vorprogrammiert und man wird möglicherweise gar nicht lange Freude an seinem eigenen Heim haben. Gut ist es immer, vorher eine ausführliche Rechnung aufzustellen. Was zahle ich an Kaltmiete, was benötige ich für die laufenden Kosten, was sollte ich für Sonderausgaben zurücklegen. Wichtig ist auch, auf die Höhe der Zinsen – sollte als effektiver Jahreszinssatz angegeben sein – und die Kosten für den Kredit zu achten. Desweiteren muss vor dem Abschluss eines Kreditvertrages abgeklärt werden, ob der Kredit zu 100 Prozent ausgezahlt wird, oder ob die Kosten und die ersten Rate bereits abgezogen werden zum Zeitpunkt der Auszahlung.

Übrigens: Noch ist die Rechtslage nicht ganz geklärt, aber so wie es auszieht, wird es in Zukunft auch möglich sein, bis zu 30 Prozent aus seinem Riester Vertrag in die Baufinanzierung mit einzubringen. Dies macht die Riester Rente, die pfändungssicher ist und für das ALG II nicht angerechnet werden darf, dann endlich auch für die Baufinanzierung interessant.
 
 
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