GlasversicherungEine Glasversicherung ist wahrscheinlich eine der unbekanntesten Versicherungen in unserem Land. Deshalb ist sie dennoch keine unwichtige Versicherung, auch wenn man dies meinen mag. Dennoch ist genaues Hinschauen angebracht. Sind nur die im Gebäude direkt verankerten Glasteile, wie zum Beispiel Fenster und Türen versichert? Oder ist auch das Glas des Mobiliars versichert? Denn genau hier ist die Unterscheidung der zwei Möglichkeiten einer Glasversicherung, und es sollte genau darauf geachtet werden, was denn nun genau im Vertrag steht.
Zur Gebäudeverglasung gehört neben den Fenstern und Türen auch die Verglasung der im Haus integrierten Sonnenkollektoren. Zur Mobiliarversicherung im Glasbereich gehören zum Beispiel die Sichtfenster und Glasscheiben von Elektrogeräten und Gasherden, sowie die Sichtfenster von anderen Öfen, wie zum Beispiel dem Kachelofen. Außerdem enthalten sind im Normalfall Glasplatten sowie Schrankspiegel und Wandspiegel, und die Glasscheiben von Schränken, Vitrinen und Bildern. Gerade wenn es zu einem Bruch kommt, kann es sehr schnell teuer werden. Nicht nur die isolierten Glasfenster in Haus und Wohnung sind heute mit viel Geld zu bezahlen.
Gerade auch wenn ein Ofensichtfenster kaputtgeht, ist das ganze Gerät nicht mehr zu gebrauchen und muss möglicherweise ersetzt werden. Dies kostet sehr viel Geld und kann durch eine Glasversicherung gespart werden. Wichtig ist: Was steht genau im Vertrag über die versicherten Gläser? Sind diese auch gegen Sturm oder Flut geschützt? Wie schnell zahlt die Versicherung bei einem Schaden? Und: Welche Nachweise will die Glasversicherung bei einem Schaden vorgelegt haben? Anders als die Hausratversicherung wird bei der Glasversicherung übrigens nicht nach Quadratmetern oder nach der Anzahl der enthaltenen Gläser wie Fenster und Türen gerechnet, sondern die gesamte Wohnung bzw. das gesamte Haus ist in komplett in der Versicherung abgedeckt. |
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