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Unfallversicherung

Eine Unfallversicherung ist keine Pflichtversicherung, auch wenn man dies meinen möchte. Dennoch oder gerade deshalb sollte man vor dem Abschluss einer solchen Versicherung gut hinsehen. Was ist genau in dem Vertrag enthalten? Welche Leistungen sind abgedeckt und welche werden bezahlt? In welchen Fällen zahlt die Versicherung nicht? Zahlt die Unfallversicherung auch für Unfälle, die ihm Ausland geschehen?

Eine Unfallversicherung ist vor allem dann wichtig, wenn man auch nach einem persönlichen Schaden durch einen Unfall nicht ohne Geld dastehen möchte. Gerade wenn es zu schweren Verletzungen mit Folgeschäden kommt, die nicht von der Gesetzlichen Rentenversicherung abgedeckt sind, ist man auf die niedrig gehaltene Sozialhilfe oder die nur gering höhere Grundversorgung angewiesen. Hinsehen ist aber wichtig beim Thema Unfallversicherung. Meist sind die Leistungen gestaffelt, zum Beispiel zwischen dem Verlust einer einzelnen Gliedmaßen und Vollinvalidität.

Ein Vergleich kann hier sehr sinnvoll sein, da man für das gleiche Geld zum Teil sehr unterschiedliche Leistungen erhält. Auch sollte genau beachtet werden, ab wann der Versicherungsschutz eintritt. Gilt er erst ab zum Beispiel drei Monate nach Vertragsbeginn oder beginnt der Schutz bereits unmittelbar nach Vertragsabschluss zu laufen? In die Unfallversicherung ist meist auch eine Todesfallsumme eingegliedert, die im Falle eines Unfalls dem im Vertrag als Begünstigten Eingetragenen zu Gute kommt. Deshalb darf hier die Nennung nicht vergessen werden, auch wenn die Unfallversicherung eine völlig andere Versicherung als eine Lebensversicherung ist und auch bei ganz anderen Problematiken greifen soll.
 
 
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